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GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Bereits vor dem zweiten Weltkrieg wurde von der Kreisverwaltung Düsseldorf/Mettmann in Gemeinschaft mit der Gemeinde Erkrath der Gedanke gefasst, den Baggersee bei Unterbach zu einer Erholungsstätte zu machen. Infolge des Krieges musste die Verwirklichung unterbleiben, um kurz nach Kriegsende wiederaufzuleben. In einer Denkschrift zur Ausgestaltung des Unterbacher Sees aus dem Jahr 1953 wurde geschrieben: „Düsseldorf könnte in Verbindung mit der Kreisverwaltung Düsseldorf-Mettmann und den im Bereich des Sees liegenden benachbarten Städten und Gemeinden in Gemeinschaftsarbeit eine Anlage schaffen, die ihresgleichen sucht.“

In drei Bauabschnitten sollte die neue „Volkserholungsstätte“ entstehen; als erste Maßnahme sollte an der Nordseite des Sees ein Strand für Schwimmer und Nichtschwimmer geschaffen werden. Nach Bedarf sollten Bootshäuser auf der westlichen Seite des geplanten Bootshafens errichtet werden. Nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes sollte schon eine Wasserfläche von rund 35 ha mit einer Länge von 1.000 m der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der 2. Bauabschnitt sah eine wesentliche Verbreiterung und Verlängerung des Badestrandes auf der Nordseite vor und eine Vergrößerung der Wasserfläche auf 67 ha. Der Bau eines größeren Eingangsgebäudes mit Umkleiden und Verwaltung war geplant und auch ein größeres Strandcafé sollte gebaut werden. Der Ausbau des Strand- und Sportlebens für die südliche Seite des Sees wurde projektiert, ebenso wie die Lenkung der Besucherströme über den Individual- und öffentlichen Nahverkehr. Im 3. Bauabschnitt sollte der Endzustand erreicht werden, mit einer Wasserfläche von 83 ha und einer 2.000 m langen Regattastrecke. Darüber hinaus war geplant, dass am höchsten Punkt in der Umgebung des Sees, im Nordosten, „wo man einen besonders schönen Überblick über das weite Erholungsgebiet hat, könnte am Südhang vielleicht ein größeres Hotel entstehen.“

Bei Fertigstellung sollte die Gesamtfläche des Erholungsgebietes rund 227 ha umfassen mit einer Wasserfläche von 83 ha, Strandflächen von 40 ha, Flächen für Zeltplätze von 5 ha, 4 Parkplätze mit insgesamt 20 ha und das Seeufer sollte eine Länge von 6200 m aufweisen.

Am 7. Februar 1956 waren acht Unterschriften unter dem Gründungsprotokoll das Startsignal für die Umsetzung des Erholungsgebietes Unterbacher See (ehemals Volkserholungsstätte). Die Städte Düsseldorf, Erkrath, Hilden sowie der Kreis Mettmann schlossen sich zu einem Zweckverband zusammen um, unter Berücksichtigung von Natur und Landschaft, ein für die damalige Zeit beispielhaftes Naherholungsgebiet zu schaffen. Im Sommer 1959 wurde das Strandbad Nord eröffnet, 1961 der Campingplatz Nord, ein Jahr später das Strandbad Süd und 1965 der Campingplatz Süd. Es folgten 1966 die Eröffnung des Bootsverleihs, die Segel- und Surfschule begann mit ihrem Ausbildungsprogramm und das Seerestaurant öffnete. Innerhalb von 10 Jahren war es gelungen, für mehrere Millionen Menschen im Einzugsbereich des Unterbacher Sees eine breite Palette von Freizeitaktivitäten zu schaffen.

Das Gebiet des Zweckverbandes umfasst heute rd. 200 Hektar. Die Größe des Sees beträgt rd. 88 Hektar. Das Naherholungsgebiet bei Düsseldorf, Erkrath und Hilden bietet den Besuchern zahlreiche Sport- und Freizeitangebote, ein 15 km langes Netz von Wander- und Radwegen und einen 2,5 km langen See mit „ausgezeichneter“ Wasserqualität. Mit zwei Strandbädern, zwei Campingplätzen, der Segelschule, dem Tret- und Segelbootverleih und verschiedenen weiteren Freizeit- und Gastronomieangeboten wird um die Gunst der Einwohner eines großen Einzugsgebiets geworben.

Ausgerichtet an den kommunalen Strukturen der Trägerorganisationen und den Kernaufgaben (Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports und des Landschaftsschutzes), entspricht die Aufbauorganisation des Zweckverbands einer hierarchischen Einlinienorganisation mit Spartengliederung. Damit werden die wesentlichen Betriebsbereiche, Verwaltung, Zentralbetrieb mit der Landschaftspflege, Werkstatt, Technik und Campingplätze sowie Segelschule, Bootsverleih, Hafen und Strandbäder in der Struktur abgebildet. Die geringe Hierarchietiefe und Leitungsspanne reflektieren in geeigneter Weise die nachfolgend konkretisierten Aufgabenerfüllungsprozesse die sich aus den Zielen des bestehenden Nutzungskonzeptes, der Satzung und den Rahmenbedingungen des Freizeitmarktes ableiten:

  1. die erforderlichen Einrichtungen und Anlagen für den Wassersport- und Erholungsbetrieb zu schaffen, zu unterhalten und zu sichern,
  2. die Einrichtungen und Anlagen zu betreiben oder zu verpachten,
  3. für die Erhaltung des Landschaftsbildes zu sorgen und den Schutz von Natur und Landschaft im Sinne eines Naturerlebnisgebietes zu fördern.

Der Claim „Freizeit erleben“ findet sich in allen druckbaren Werbeerzeugnissen und auf der Internetseite wieder und betitelt das Unternehmungsziel, die für jedes Individuum wertvollste Zeit – die Freizeit – mit den aktuellen und zukunftsorientierten Angeboten des Unterbacher See zu bereichern.

Satzung des Zweckverbands

Niederschriften der Verbandsversammlungen

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