
Es liegt im Interesse des Zweckverbands und seiner Kunden, bestimmte Orte auf dem Gelände mit Kameras zu überwachen. Sofern hierbei Orte mit Publikumsverkehr betroffen sind oder auch nur teilweise öffentliche zugängliche Wege/Orte erfasst werden können, sind die entsprechenden Orte mit Kameraüberwachung mit einem Hinweisschild gekennzeichnet und am Kamerasymbol (siehe Bild links) erkennbar.
Die Hinweisschilder sind vorgelagerte Hinweisschilder mit allen wichtigen Infos sowie weiterführenden Informationswegen, z.B. auf diese Web-Seite.
Nachfolgende bieten wir das ausführlichere Hinweisschild inkl. der Betroffenenrechte zur Einsicht und zum Download an: