Aufgrund der Lockerungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW kann der Zweckverband alle Einrichtungen am Unterbacher See wieder den Besuchern anbieten.
Zum Schutz der Gesundheit der Besuchenden und auch der Mitarbeitenden des Zweckverbands sind selbstverständlich weiterhin die Regelungen der Coronaschutzverordnung zu beachten und einzuhalten. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der Abstandsregelungen, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen in geschlossenen Räumen oder wenn ein Abstand von mindestens 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann sowie die Begrenzung der Besucherzahlen in den verschiedenen Einrichtungen.
Aufgrund der aktuellen Lockerungen dürfen derzeit 2.000 Besucher gleichzeitig das Strandbad Nord und 4.500 Besucher das Strandbad Süd (2.000 Besucher im Textilbereich und 2.500 Besucher im FKK Bereich) nutzen.
Auch bei der Anmietung der Grillplätze sind die Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum zu Personengruppen zu beachten.
Wir bitten unsere Besucher und Gäste weiterhin verantwortungsvoll zu Handeln und die bestehenden Kontaktbeschränkungen zu einzuhalten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bleiben Sie gesund!
Ihre Crew vom Unterbacher See